Zahnbleaching Reutlingen

Aufhellung der Zähne um mehrere Farbstufen

Beim Bleaching (Bleichen) werden die eigenen Zähne mithilfe einer chemischen Bleichsubstanz i.d.R. Wasserstoffperoxid (H2O2) um mehrere Farbstufen aufgehellt. 

Wichtig: Möglichst neutraler pH-Wert im Aufhellungsmittel

Im Mund wird aktiver Sauerstoff freigesetzt. Dieser Sauerstoff reagiert (oxidiert) mit den im Zahninneren befindlichen Farbstoffen und spaltet diese auf. Der Zahn wird heller.

Damit die Zähne bei einer Bleachingbehandlung nicht aufrauen und auf diese Weise wieder anfälliger für Verfärbungen werden, sollten die verwendeten Zahnaufhellungsmittel möglichst einen neutralen pH-Wert besitzen. Heutzutage können Dank ausgereifter Methoden und Wirkstoffe einzelne Zähne oder ganze Zahnreihen schonend aufgehellt werden – das geht sowohl zu Hause als auch bei Ihrem Zahnarzt. 

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Fotostrecke: Ablauf des Zahnbleaching


Verschiedene Aufhellungsmethoden unter ärztlicher Aufsicht

Das sogenannte „Home-Bleaching“ und das „In-Office-Bleaching“ bzw. „Power-Bleaching“ gelten in der medizinischen Betrachtung als professionelle Zahnaufhellungsverfahren, die unter ärztlicher Aufsicht vorgenommen werden.

1. Home Bleaching

Für die Anwendung des Home-Bleachings fertigt Ihr Zahnarzt zunächst eine passgenaue Zahnschiene aus Kunststoff an. Den eigentlichen Bleichvorgang führen Sie als Patient nach genauer Anweisung selbstständig zu Hause durch. Die Zahnschiene wird mit dem Bleichmittel befüllt und je nach Präparat für eine oder mehrere Stunden getragen. Die Anwendungsdauer beträgt je nach angestrebtem Helligkeitsgrad 2 bis 6 Wochen.

2. In-Office-Bleaching

Diese Methode wird vollständig in der Zahnarztpraxis durchgeführt und hilft bei Verfärbungen, die von außen in den Zahn eingedrungen sind. Zu Beginn der Behandlung wird Ihr Zahnfleisch mit einem Spanngummituch vollständig abgedeckt. Anschließend trägt Ihr Zahnarzt das hochkonzentrierte Bleichmittel äußerlich auf die Zähne auf und lässt es für einige Zeit einwirken.

3. Power-Bleaching

Hier ist der Behandlungsablauf identisch mit der In-Office-Methode. Der Bleichvorgang wird bei dieser Methode durch Wärme mittels UV-Licht oder durch einen Laser beschleunigt.

Im Unterschied zur In-Office-Bleaching-Methode ist dieses Bleaching weniger zeitintensiv. 

4. Walking-Bleach-Technik

Die Walking-Bleach-Technik ist eine interne Aufhellungstherapie, die bei Verfärbungen wurzelgefüllter Zähne zum Einsatz kommt und ist im Bereich der Endodontologie anzusiedeln. Ihr Zahnarzt bringt das Bleichmittel direkt in den eröffneten Zahn ein und schließt den Zahn provisorisch. Nach ein paar Tagen sollte sich der behandelte Zahn heller verfärben. Erst nachdem sich das gewünschte Ergebnis eingestellt hat, wird der Zahn endgültig verschlossen.

Zahnbleaching Zuhause – Do it Yourself

Last but not least sei an dieser Stelle auf die freiverkäuflichen Aufhellungsprodukte (do-it-yourself), wie zum Beispiel aus der Drogerie, hingewiesen, auf die nachfolgend jedoch nicht weiter eingegangen wird. Ausschlaggebend hierfür sind meistens ungenaue Dosierungsangaben und schlecht sitzende Universalschienen, die Ihr Weichgewebe reizen und Entzündungen verursachen.

Bleaching Stuhl

Zu erwähnen sei noch der Trend zur „Zahnaufhellung“ – die sogenannten Bleaching-Stühle – diese haben aber mit dem normalen Konzept des Bleaching nichts gemein, denn das verwendete Wasserstoffperoxid ist deutlich geringer konzentriert und der durch diese Zahnaufhellung erreichte Effekt bleibt nur von kurzer Dauer. Jedoch für diesen kurzen Moment << white to go >> ist dieser Effekt klar erkennbar. 

Risiken und Nebenwirkungen minimieren

Zunächst sollte Ihr Zahnarzt prüfen, ob Sie für eine Zahnaufhellung überhaupt geeignet sind. So können zum Beispiel Karies oder feine Zahnschmelz-Risse gegen die Zahnaufhellung mit einem Bleichmittel sprechen. Nur wenn Ihre Zähne/ Ihr Zahnschmelz gesund sind/ ist, sollte  eine Bleaching-Behandlung durchgeführt werden. 

Realistische Ergebnisse statt falscher Vorstellungen

In einem weiteren Schritt wird Ihr Zahnarzt Sie darüber aufklären, welches zu erwartende Ergebnis sich bei Ihnen wirklich realisieren lässt. Von vornherein können so falsche Vorstellungen – meistens durch Werbung induzierte schneeweiße Zähne – verhindert werden. 

Auf jeden Fall sollte Ihr Zahnarzt über die bestehenden Risiken und Nebenwirkungen aufklären.  

PZR als Basis für ein schönes Ergebnis

Damit jedoch ein schönes Bleaching-Ergebnis erzielt werden kann, muss zwingend eine professionelle Zahnreinigung (PZR) erfolgen bzw. vorgelagert sein. Erst wenn alle harten und weichen Ablagerungen von den Zahnoberflächen entfernt sind, kann Ihr Zahnarzt die Art und den Umfang der Verfärbungen bestimmen und im Dialog mit Ihnen festlegen, welche Nuance durch das Bleaching erreicht wird.

Ausschlüsse – Kontraindikationen

Da das hochkonzentrierte Bleichmittel in Ihrem Mundraum in keiner Weise an den Nerv gelangen darf, rät Ihnen Ihr Zahnarzt bei Vorliegen der nachfolgenden Fälle von einer Zahnaufhellung ab:

Ausgeschlossene Patientengruppen

Definitiv nicht für ein Bleaching zugelassen sind die folgenden Patientengruppen:

Zahnbleaching trotz vorhandener Kronen oder Füllungen

Natürlich können Sie bei Ihrem Zahnarzt eine Aufhellung auch dann durchführen lassen, wenn Sie künstlichen Zahnersatz im Mund haben. Bedenken Sie aber, dass alle künstlichen Gegenstände in Ihrem Mund z.B. Kronen, Füllungen oder Brücken, beim Zahn-Bleaching nicht mit aufgehellt werden. Dementsprechend tragen Sie das latente Risiko, dass nach der Bleaching-Phase Ihre Zahnfarbe und die Farbe Ihrer Füllungen nicht mehr zusammenpassen. Eventuell müssen Sie dann nach der Behandlung die Entscheidung treffen, Ihre Kronen, Füllungen, oder Ihre Brücke dem neuen Farbschema anzupassen, sofern Sie der Farbunterschied stört.

Mögliche Nebenwirkungen

Es kommt darauf an, welchen Zustand Sie im Mund vor der Behandlung hatten, bzw. welches Ziel Sie nach der Behandlung anstreben.

Ein Beispiel: Wenn Sie es gewohnt sind, herzhaft in eine Eiskugel hineinbeißen zu können, sollten Sie dies nicht unmittelbar nach einer Bleaching-Behandlung machen, da Sie ein bis zwei Tage schmerzempfindliche Zähne haben können. Gleiches gilt auch für eine vorübergehende Reizung Ihres Zahnfleisches/ Ihrer Mundschleimhaut.

Schutz durch Fluoridierung

Damit Sie aber auch zukünftig Ihren alten Gewohnheiten nachgehen können, werden die gebleachten Zähne im Nachgang mit einer Fluorid-Konzentration versiegelt und geschützt.

Bleaching-„Diät“

Ihr Zahnarzt wird Ihnen nach der Behandlung zu einer sog. Bleaching-Diät raten. In den ersten 24 Stunden nach einem In-Office-Bleaching sollte auf die typischen, zu Verfärbungen führenden Nahrungs- und Genussmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein verzichtet werden. Gleiches gilt auch für säurehaltige Nahrungsmittel (wie z.B. Orangensaft).

Bei einem Home-Bleaching sollten Sie über die gesamte Behandlungsdauer Vorsicht walten lassen und den Verzehr der oben genannten Produkte weitestgehend reduzieren! 

Haltbarkeitsdauer

Das Bleaching bei Ihrem Zahnarzt kann etwa zwei bis drei Jahre halten. Danach können Ihre Zähne erneut gebleicht werden. Für die Haltbarkeit einer Zahnaufhellung spielt zu einem sehr großen Teil Ihre Lebens-und Ernährungsweise eine tragende Rolle. Wer zum Beispiel viel Kaffee trinkt oder raucht, der muss deutlich eher wieder mit Verfärbungen rechnen. 

Grundsätzlich kann man festhalten: Je besser Ihre Mundhygiene im Anschluss an das Bleaching ist, desto länger bleiben Ihre Zähne strahlend hell. Wer darüber hinaus regelmäßig an einem PZR-Programm teilnimmt, kann sich länger über seine weißen Zähne freuen.

Zahnbleaching-Kosten beim Zahnarzt

Ein „In-Office-Bleaching“ bei Ihrem Zahnarzt kann in der Regel zwischen 250 und 400 Euro liegen. Die Power-Variante mit UV-Licht oder Laser zur Beschleunigung der Zahnaufhellung lanciert dabei zwischen 400 – 600 Euro. Wird ein einzelner Zahn gebleicht (Walking-Bleach-Technik), können die Aufwendungen im Bereich von 80 bis 250 Euro liegen.

Das Home-Bleaching ist dagegen günstiger (150 EUR bis 350 EUR), bei steigendem Risiko bzw. es können bei der Selbstanwendung mehr Fehler passieren.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Grundsätzlich erstatten die Kostenträger der gesetzlichen Krankenkasse keine Bleaching Behandlung. Ausgeschlossen ist dieses im Bereich der Walking-Bleach-Technik nicht, so dass sich ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse ggf. positiv für Sie auswirken kann.

Die privaten Krankenkassen zahlen – abhängig vom bestehenden Versicherungsvertrag – einen Teilbetrag oder sogar die komplette Behandlung. Auch hier sollten Sie vor der Behandlung eine Rückmeldung von Ihrer Versicherung einholen, damit Sie am Ende der erfolgreichen Behandlung nicht auf den Kosten sitzen bleiben.