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Die Implantologie ist ein Teilgebiet der Zahnheilkunde, das sich mit dem Einsetzen von Zahnimplantaten in den Kieferknochen beschäftigt.
Damit ist das Implantat laut Definition ein im Kieferknochen eingepflanztes künstliches Material, das permanent oder zumindest für einen längeren Zeitraum dort verbleiben soll.
Zahnimplantate bieten viele Vorteile und sind die beste Lösung, um die Funktion und Ästhetik der Zähne wiederherzustellen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die wesentlichen Faktoren für die Implantation:
Bei herkömmlichen Brücken oder anderen Versorgungen werden i.d.R. Ihre gesunden Zähne (Nachbarzähne) abgeschliffen bzw. als Anker vorbereitet. Zahnimplantate dagegen bieten den Vorteil, dass die Zahnsubstanz der übrigen Zähne komplett erhalten bleibt – es ist nicht notwendig, den benachbarten gesunden Zahn zu bearbeiten, um den fehlenden Zahn zu ersetzen. Das Risiko von Infektionen und Karies am gesunden Zahn wird somit vermieden.
Wenn ein natürlicher Zahn, beispielsweise durch einen Unfall, verloren geht, kommt es aufgrund der fehlenden Belastung an dieser Stelle mit der Zeit zum Knochenabbau. Der Kieferknochen baut sich bei Nichtbeanspruchung ab, ähnlich wie die Muskeln, die sich bei Nichtbeanspruchung wieder zurückbilden. Der Vorteil von Implantaten ist, dass sie den Kieferknochen wieder aktiv belasten und damit den Knochen stimulieren - ähnlich wie die eigenen Zähne. Dem Knochenwund im Kiefer wird damit vorgebeugt.
Ein weiterer Vorteil von Zahnimplantaten ist, dass sie den Kiefer vor Fehlbelastungen schützen. Stellen Sie sich Ihre Zähne wie Kettenglieder vor – fehlt ein Kettenglied, müssen die übrigen Kettenglieder eine viel höhere Spannkraft aushalten. Dadurch steigt die Belastung für jeden übrigen Zahn an. Die Zähne, die als sogenannte Brückenpfeiler dienen, müssen dementsprechend eine erhöhte Kaukraft aufnehmen, die sonst auf alle Zähne verteilt wurde.
Auf Implantate lassen sich beispielsweise bereits bestehende Prothesen fest verankern (z.B. All-on-4®), welches den Vorteil hat, dass Ihnen schmerzhafte Druckstellen oder ein lockerer Sitz der Prothese erspart bleiben. Eines der wichtigsten Kriterien für den Austausch bestehender Prothesen kann für Sie der Erhalt des Geschmacksinnes sein, denn die notwendige Gaumenplatte kann bei ausreichender Pfeileranzahl entfallen.
Die Haltbarkeit von Implantaten ist ein ganz klarer Vorteil. Implantate können eine uneingeschränkte Lebensdauer haben, sofern Sie stets auf eine gute Implantat-Pflege und eine professionelle Nachsorge durch Ihren Zahnarzt/ Implantologen achten.
Verliert man die eigenen Zähne durch einen Unfall oder eine Erkrankung, so ist dieses meistens mit Schmerzen verbunden. Das eigene Selbstbewusstsein wird durch den Defekt negativ beeinflusst und verändert Ihre Psyche. Damit schwindet die gewohnte Lebensqualität im Berufs- und Privatleben. Implantate sind dadurch die sinnvollste Methode, um Zahnlücken oder einen komplett zahnlosen Kiefer so schonend und so ästhetisch wie möglich zu behandeln.
Implantate können ein Leben halten. Untersuchungen haben gezeigt, dass nach 10 Jahren noch etwa 95 Prozent der Implantate fest im Kiefer verankert waren.
Übrigens: Es gibt keine Altersbegrenzung nach oben in der Implantologie. Gerade im höheren Alter können Implantate ganz wesentlich die Lebensqualität und Gesundheit steigern, weil mit ihnen wieder normales und kräftiges Kauen möglich ist.
Die Haltbarkeit von Implantaten hängt auch wesentlich davon ab, wie sie gepflegt werden. Genauso wie bei eigenen natürlichen Zähnen ist eine regelmäßige und sorgfältige häusliche Mundpflege erforderlich. Dazu kommen halbjährliche Kontrollen durch den Zahnarzt und professionelle Reinigungen in der Praxis.
Implantate in der Zahnmedizin kann man sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen, die umgangssprachlich auch gerne als "Dübel" bezeichnet werden. Sie lassen sich in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen verankern.
Ein Implantat besteht in der Regel aus drei Teilen:
Im Gegensatz zum "Dübel in der Wand" haben Implantate allerdings weitere Bedingungen zu erfüllen. Sie müssen von lebendem Gewebe aufgenommen werden, einwachsen und den Belastungen während des Kauens dauerhaft standhalten.
Dabei soll der Organismus keine Abwehrreaktionen gegen diese künstlichen Zahnwurzeln auslösen. Der Implantatwerkstoff muss biokompatibel sein. Nach drei bis acht Monaten ist das Implantat fest mit dem Knochen verwachsen.
Die Implantatschulter ist besonders glatt, da sie die Durchtrittsstelle des Implantates durch die Mundschleimhaut bildet. Es ist wichtig, dass sich die Mundschleimhaut sehr dicht anlagern kann, um einen Durchtritt von Bakterien aus der Mundhöhle in den Kieferknochen zu verhindern. Zudem erleichtert eine glatte Oberfläche die Reduzierung von anhaftenden Bakterien.
Das Kopfteil dient der Verbindung einer künstlichen Zahnkrone mit dem Implantat. Dazu werden diese Teile mit Implantatkörper und -schulter verschraubt oder verklebt. Die Zahnkrone wird schließlich auf das Kopfteil aufgeschraubt oder aufzementiert.
Zur Herstellung von Implantaten werden heute Materialien verwendet, die die wichtige Forderung nach Biokompatibilität und Festigkeit erfüllen. Die meisten Implantate werden aus Reintitan oder Titan-Legierungen hergestellt. Dieses benutzte Metall wird vom Körper angenommen, ohne dass ungünstige Reaktionen wie z. B. Allergien oder Abstoßungsreaktionen auftreten. Ähnliches gilt für das Verhalten spezieller Keramiken.
Es gibt heute eine Vielzahl von Implantatsystemen. Allen anerkannten Implantatsystemen gemeinsam ist eine Zylinder-, Schrauben- oder Wurzelform. Die Unterschiede liegen im Design, der Implantatoberfläche und der Art der Verbindung zwischen dem Implantatkörper und dem darauf befestigten Zahnersatz. Ihr Zahnarzt wird Ihnen ein System empfehlen, mit dem er gute Erfahrungen gemacht hat.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen, die es in der Implantologie zwingend zu erfüllen gilt, steht einer möglichen Implantation nur noch die fehlende Verankerungsmöglichkeit für ein Implantat im Wege.
Dieser fehlende Knochen im Kiefer kann ggf. durch Knochenersatzmaterialien neu aufgebaut werden.
Als Knochenersatzmaterial wird in der Implantologie künstlich erzeugter oder vom Tier/ Mensch gewonnener Knochen verwendet, wenn der eigene Knochen zur Auffüllung von unfall-, entzündungs- oder tumorbedingten Knochendefekten nicht zur Verfügung steht oder nicht in ausreichender Menge entnommen werden kann.
In der heutigen Zahnmedizin wird teilweise Knochenersatzmaterial eingesetzt, um größere Hohlräume nach Extraktionen oder Resektionen zu füllen. So soll eine Durchwachsung des Hohlraumes mit Weichgewebe verhindert und der Knochenaufbau beschleunigt werden.
Nur der Knochen stellt eine stabile Basis für Zähne, Implantate und Prothesen dar.
Es gibt fünf unterschiedliche Arten von Knochenersatzmaterialien, die nach ihrer Herkunft und Art entsprechend eingeteilt werden:
Das Ziel in der Implantologie besteht immer darin, den fehlenden Knochen wieder aufzubauen bzw. neu zu formen. Aufgrund der rasanten Neu- und Weiterentwicklungen auf diesem Gebiet ist das Angebot von Knochenersatzmaterialien vielfältig und für den Laien nicht zu durchblicken. Jegliche Art von Knochenersatz, sei es z.B. allogen, xenogen oder alloplastisch, wird in unterschiedlichen Formen angeboten und kann von Ihrem Zahnarzt bezogen werden. Welches Material für Sie am besten geeignet ist, hängt sowohl von der Indikation, als auch von Ihren individuellen Wünschen ab. Ihr Zahnarzt wird Ihnen dabei mit fachkundigem Rat zur Seite stehen.
Nachdem die vorbereitenden Maßnahmen (Voruntersuchung, Beratungsgespräch und Aufklärung) erbracht worden sind, erfolgt im Nachgang die Implantation. Die sogenannte Einpflanzung ist im unkomplizierten Fall als kleiner chirurgischer Eingriff zu verstehen, der in örtlicher Betäubung durchgeführt wird. Auf Wunsch kann der Eingriff hier auch unter Lachgassedierung vorgenommen werden. Die Belastung für Sie wird dagegen sehr unterschiedlich empfunden; sie ist in der Regel etwa vergleichbar mit einer operativen Zahnentfernung, z.B. eines Weisheitszahnes.
Nach der Freilegung des vorgesehenen Knochenbezirkes durch einen Schleimhautschnitt wird für jedes Implantat eine Bohrung im Kieferknochen angelegt. Dort wird anschließend der Implantatkörper eingeschraubt. Das Implantat muss fest im Knochen sitzen. Der Implantatkörper wird mit einer Schraube verschlossen, die Schleimhautdecke über dem Implantationsgebiet im Anschluss zugenäht. Je nach Implantatsystem behält die Deckschraube der Implantate Kontakt zur Mundhöhle oder wird ebenfalls zunächst vollständig mit Schleimhaut bedeckt. Bei letzterem muss die Einheilzeit (ca. drei bis acht Monate) abgewartet werden, bevor mit der prothetischen Versorgung begonnen werden kann.
Besonderheit: Eine Sofortbelastung von Implantaten wird nur bei Versorgung des zahnlosen Unterkiefers mit einer Stegkonstruktion auf vier Implantaten vorgenommen (z.B. All-on-4®). Sofortversorgungen mit temporärem Zahnersatz (ohne Belastung) sind in geeigneten Fällen möglich, um den Patienten kosmetisch sofort zu rehabilitieren.
Wie bei jeder Operation kann es auch während einer Implantation zu Komplikationen kommen. Das können Verletzungen von Nerven und Nachbarzähnen, Blutungen und die Eröffnung der Kieferhöhle sein. Durch eine sorgfältige Untersuchung, Planung und Vorgehensweise und mit entsprechender Erfahrung des Operateurs können solche Komplikationen weitgehend vermieden werden. Sie sind deshalb auch sehr selten.
Zu den möglichen Komplikationen nach einer Implantation zählen Wundheilungsstörungen und Infektionen, die zum Implantatverlust führen können. Auftretende Schwellungen und Blutungen können i.d.R. medikamentös beherrscht werden.
Als Spätkomplikationen können chronische Infekte auftreten, die zum Knochenabbau und Implantatverlust führen können.
Gegen Wundheilungsschmerzen empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt/ Ihr Implantologe ein schmerzstillendes Medikament. Je nach Empfinden und Bedarf können Sie dieses einnehmen. Sollten Entzündungen rund um das Implantat auftreten, so verordnet Ihnen Ihr Zahnarzt/ Ihr Implantologe ein Antibiotikum, um die entzündlichen Prozesse einzudämmen.
Um die Heilungsprozesse nicht zu stören wird empfohlen, unmittelbar nach der Implantation und bis zu vier Tagen danach auf größere Anstrengungen zu verzichten.
Ca. eine Woche nach dem Eingriff können die Fäden gezogen werden. Dabei steht auch die erste Kontrolle/ Sichtung an. Ihr Zahnarzt wird Ihnen nun Kontrolltermine anbieten, um den Einheilungsprozess zu überprüfen.
Darüber hinaus berät Sie Ihr Praxisteam über Ihr Mundgesundheitsprogramm, denn eine optimale Mundhygiene ist unerlässlich für die lange Lebensdauer von Implantaten dar.
Im Rahmen der Einheilphase sollten Sie auf starkes Rauchen verzichten. Sie könnten sonst das frisch eingesetzte Implantat verlieren.
Entscheidend bei implantologischen Eingriffen ist eine gute und kontinuierliche Mundhygiene. Stellt sich bei der Voruntersuchung heraus, dass die eigenen Zähne unzureichend gepflegt wurden bzw. werden und auch nach der eingehenden Unterweisung sich keine Besserung einstellen sollte, so sinken Ihre Chancen für ein Implantat. Darüber hinaus spielt die regelmäßige, durch einen Recall ausgelöste, halbjährliche Kontrolluntersuchung für den Langzeiterfolg eine entscheidende Rolle.
Der Kostenaufwand für eine Versorgung mit Implantaten unterteilt sich in der Zahnmedizin in zwei Bereiche:
Implantate sind keine Kassenleistung!
Die gesetzliche Krankenversicherung darf gemäß SGB V die Kosten für implantologische Leistungen nicht übernehmen. Die Abrechnung aller mit der Implantation in Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). In der Privatrechnung werden einerseits die zahnärztlichen Leistungen für die Implantation, andererseits die Materialkosten für Implantate und deren Zubehörteile berechnet. Nur bei einigen, in Richtlinien festgelegten schweren Erkrankungen (zum Beispiel nach Tumoroperation oder Unfall), bei denen eine zahnmedizinische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist, hat die Krankenkasse die Kosten für implantologische Leistungen zu übernehmen. In diesen Ausnahmefällen kommt sie auch für die Kosten des Zahnersatzes auf den Implantaten auf.
Anders sieht das ganze bei den Festzuschüssen für den benötigten Zahnersatz auf den eingesetzten Implantaten aus. Hier zahlen die Krankenkassen je nach zahnmedizinischem Befund feste Beträge für die Versorgung mit Zahnersatz, unabhängig von der gewählten Therapie. Damit erhalten Sie auch dann einen Zuschuss, wenn sie sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden. Der Zuschuss wird allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die so genannte Suprakonstruktion gewährt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Kosten für die Regelversorgung, die für den jeweiligen Befund als "Standardtherapie" festgelegt ist. Vor der Behandlung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan). Mit der Genehmigung setzt die Krankenkasse auch die Festzuschüsse fest, die Ihnen dann zustehen.
Bei den privaten Versicherern (PKV) können Sie mit einer vollständigen Erstattung für beide Positionen rechnen, sofern Ihr Tarif eine 100% Abdeckung vorsieht. Erkundigen Sie sich nach der zahnärztlichen Beratung bei Ihrer Versicherung und klären Sie die Erstattungshöhe ab.
Darüber hinaus bietet Ihr Zahnarzt auch Ratenzahlungsmöglichkeiten in Verbindung mit einer Verrechnungsstelle an – hier können Sie bis zu 12 Monate zins- und gebührenfrei eine Ratenzahlung wählen. Darüber hinaus können Sie bis zu einem Zeitraum von 2 – 5 Jahren individuelle Ratenzahlungsmöglichkeiten abstimmen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Wunschkonzept.
Vorab sollten Sie folgendes beachten: „Keine Implantation ohne gründliche Voruntersuchung!“
Bevor also Ihr Zahnarzt gemeinsam mit Ihnen die Entscheidung für ein Implantat bzw. für mehrere Implantate fällt, muss er sich unmittelbar davon überzeugen, dass Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Dabei spricht man von der Untersuchung auf vorliegende Kontraindikationen.
Ihr Zahnarzt sollte nur in besonderen Ausnahmesituationen implantologische Maßnahmen vornehmen, wenn Sie Ihn auf schwere Allgemeinerkrankungen hingewiesen haben bzw. wenn auf dem von Ihnen ausgefüllten Anamnesebogen Auskunft zu folgenden Krankheitsbildern gemacht wurden: Herzerkrankungen, Blutungsneigungen, Knochen- und Stoffwechselerkrankungen. Aber auch bei krankhaften Veränderungen in der Mundhöhle ist ohne vorgehende Behandlung keine Implantation anzuraten. Die eigenen, verbleibenden Zähne müssen immer vorher saniert werden (vgl. Parodontologie / Behandlung)
Bei Unklarheiten wird Ihnen Ihr Zahnarzt zunächst eine allgemeinärztliche oder internistische Untersuchung vorschlagen, um die richtige Entscheidung für Sie zusammen mit dem Hausarzt/ Internisten treffen zu können.
Bei Vorliegen der folgenden Erkrankungen sollte Ihr Zahnarzt auf das Setzen eines Implantates verzichten: